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Geschrieben von FLVW Kreis 13

Das Fußballjahr 2021 beginnt mit einer traurigen Nachricht. Der Fußballkreis 13 Hagen/Ennepe-Ruhr trauert um seine wohlgeschätzte Sportfreundin Christiane Helmecke.
Christiane war eine zuverlässige, akribische und engagierte Freundin des Fußballs. Insbesondere ihr Einsatz für den Altherren-Fußball erst im EN-Raum und später auch in Hagen wird allen in Erinnerung bleiben. Auch ihr jahrelanger Einsatz als Staffelleiterin im EN-Raum und als Kreisgeschäftsführerin wird immer in Erinnerung bleiben.
Christiane setzte mit ihrer Kompetenz und ihrem fröhlichen, aber durchsetzungsfähigen Charakter in der Männerdomäne Fußball ihre Akzente, die auch in der Zukunft nachwirken werden. Sie war die "Grande Dame" des Fußballs in Hagen und Ennepe-Ruhr.
Mach es gut liebe Christiane, wir werden dich vermissen.
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Geschrieben von Peter Alexander
Vereine, welche im kommenden Jahr 2021 das 25-, 50-, 75-, oder 100 jährige Bestehen der Fußball- oder
Leichtathletikabteilung feiern, melden sich bitte beim Kreisvorsitzenden Peter Alexander.
Freizeit- & Gesundheitssport-Vereine werden ebenfalls berücksichtigt (Dauer der Mitgliedschaft im FLVW ausschlaggebend).
Auch höhere Jubiläen sowie Ehrungen für verdiente Mitarbeiter der Vereine können/sollen selbsverständlich beim Kreisvorsitzenden Peter Alexander bis zum 15.12.2020 gemeldet werden.
Bitte füllen Sie für die Vereinsjubiläen den angehängten Fragebogen aus.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) schickt seine Vereine vorzeitig in die Winterpause. Nachdem die spielleitenden Stellen den Spielbetrieb bereits für den November absetzen mussten, wird der Ball in Westfalen auch im Dezember nicht mehr rollen. Das hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) am Dienstagabend in einer gemeinsamen Videokonferenz mit Vertretern des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) und den Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise beschlossen. Die Vereinbarung gilt für alle Amateur- und Jugendspielklassen sowie Freundschaftsspiele auf Verbands- und Kreisebene.
„Nach den jüngsten Einschätzungen der Bundes- und Landesregierung ist nicht realistisch zu erwarten, dass der Spielbetrieb im Amateur- und Jugendbereich noch in diesem Jahr wieder zugelassen wird. Wir haben uns deshalb entschlossen, im Dezember keine Spiele anzusetzen“, betonen der VFA-Vorsitzende Reinhold Spohn und der für den Jugendfußball verantwortliche Vizepräsident Holger Bellinghoff. Wann die Saison fortgesetzt wird, hängt maßgeblich vom Infektionsgeschehen und den politischen Entscheidungen ab. Manfred Schnieders: „Denkbar ist eine verkürzte Winterpause und ein früherer Re-Start im Januar“, beschäftigen sich der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball, der VFA und die Verantwortlichen im Jugendbereich bereits mit Anpassungen des Rahmenterminkalenders. Unverändert gilt, dass man den Vereinen eine mindestens zweiwöchige Vorbereitungszeit einräumen wird.
Präsident Gundolf Walaschewski begrüßt die gemeinsam getroffene Entscheidung: „Es ist dringend geboten, einerseits den Vereinen Planungssicherheit zu geben und andererseits der Gesellschaft zu signalisieren, dass wir den Vorgaben der Politik unbedingt folgen werden und nicht ständig um privilegierte Regelungen für den Fußball nachsuchen.“
Bleibt oder werdet gesund!!!
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Geschrieben von Matthias Bock

FC Iliria Hagen hat seine 2. Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb aus der Kreisliga C1 zurückgezogen. Der Spielplan im DFBnet ist aktualisiert.
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Geschrieben von Matthias Bock

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Geschrieben von Michael van Osten
Aufgrund der aktuellen Situation der Covid19 Pandemie, hat der KJA beschlossen, die geplanten Kurzschulungen am 24.10.2020 im Kreis Hagen abzusagen.
Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme und hoffe das wir im Frühjahr 2021 wieder Kurzschulungen ausrichten können.
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Geschrieben von FLVW Kreis 13
Der Fußballkreis 13 Hagen/Ennepe-Ruhr trauert um seinen verdienten und wohlgeschätzten Mitarbeiter und vorallem um einen guten Freund.
Im Alter von 71 Jahren ist heute unser allseitsbeliebter Freund Paul Romfeld verstorben.
Paul war über Jahre hinweg ein zuverlässiger Besucher der Risikospiele im Kreis und war auch immer mit einem offenen Ohr und einem Lächeln für die Vereine und die Fußballfamilie da. Auch wenn irgendwo eine helfende Hand benötigt wurde, Paul war einer der Ersten der geholfen hat.
Mach es gut lieber Paul, wir werden dich vermissen.

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Geschrieben von Matthias Bock

Auszug vom 07.10.20 Maximal 150 Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Das Betreten von Sport- oder Wettbewerbsanlagen ist für maximal 150 gleichzeitig anwesende Zuschauer zulässig, sofern geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zur Steuerung des Zutritts sichergestellt sind. Außerhalb von festen Sitzplätzen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In geschlossenen Sport- und Wettbewerbsanlagen gilt auch an festen Sitzplätzen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
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Geschrieben von Matthias Bock
Sehr geehrte Sportfreunde,
in der ab 01.10.2020 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurde die „30er-Regel“ für Kontaktsport aufgehoben. Die Rückverfolgbarkeit der Kontaktpersonen ist zwingend weiterhin sicherzustellen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen (z. B. Turniere) sind weiterhin bis 31.12.2020 nicht zulässig.
Link:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-09-30_coronaschvo_ab_01.10.2020_lesefassung.pdf
Auszug:
§ 9 Sport
(1) Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettbewerben auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist in Kontaktsportarten die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig, wenn die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sichergestellt ist.
(3) Beim Betrieb von Fitnessstudios sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten.
(4) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
Gleichwohl die Reglementierung der Anzahl der Personen im Kontaktsport in der aktuellen Fassung offen ist, sind zur Vermeidung von möglichen Infektionsketten die allgemeinen AHA-Regeln einzuhalten und die Gruppengrößen auf das Notwendige zu beschränken.
Bevor sich aus Einzelfällen ein Trend entwickelt, möchten wir klarstellen, dass eine Sperrung von Umkleiden für den Gast, bei gleichzeitiger Nutzung für die Heimmannschaft nicht der Intention der Anpassung des § 29 (1) der Spielordnung des WDFV sowie dem Fair-Play-Gedanken entspricht. Dieser Sachverhalt stellt eine grobe Unsportlichkeit dar, die bei entsprechender Dokumentation zu ahnden ist.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Sven Günther
Abteilungsleiter Fußballjugend
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW)
Jakob-Koenen-Straße 2
D-59174 Kamen
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Geschrieben von Matthias Bock
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) wird in diesem Winter keine Hallenturniere im Jugend- und Amateurfußball genehmigen, eingeschlossen sind auch alle Altherrenspiele. Darauf haben sich die entsprechenden Gremien auf Verbands- und Kreisebene in den vergangenen Tagen geeinigt. Zuvor hatte bereits der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) angekündigt, keine Turniere auf Verbandsebene durchzuführen.
Am Samstag, 12. September hatte die Ständige Konferenz ein Meinungsbild über die Durchführung von Hallenfußball-Turnieren abgegeben. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise und die Präsidiumsmitglieder dafür aus, in diesem Winter gänzlich auf den „Budenzauber“ zu verzichten. Den formellen Beschluss fasste in der vergangenen Woche der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) und der Jugendbeirat stimmte der einheitlichen Regelung in einem schriftlichen Umlaufverfahren zu.
Ausgenommen von dieser Entscheidung ist der reguläre Futsal-Spielbetrieb.