ParagraphDa am 19.11.17 Volkstrauertag ist und der Meisterschaftsspielbetrieb erst ab 13:00 Uhr stattfinden darf, werden einige Meisterschaftsspiele, bzw. Anstoßzeiten verlegt.

Dass DFBnet wird diesbezüglich zeitnah aktualisiert.

Wir bitten jetzt schon um Beachtung !!

§ 49 Ansetzung von Pflichtspielen

(1) Pflichtspiele sollen in der Regel an Samstagen, Sonn- und Feiertagen angesetzt werden. Das Gesetz über den Schutz von Sonn- und Feiertagen ist zu beachten.

(2) Pflichtspiele dürfen nicht am Karfreitag und am 1. Weihnachtstag angesetzt werden.
Am Volkstrauertag dürfen Spiele erst ab 13.00 Uhr, an Allerheiligen und am Totensonntag erst ab 18.00 Uhr durchgeführt werden.

(3) Pflichtspiele (auch Nachholspiele) können auch innerhalb der Woche angesetzt werden, auch wenn diese im Rahmenterminkalender nicht als Spieltag ausgewiesen sind.

(4) Pflichtspiele können so angesetzt werden, dass die Austragung der Spiele unter Flutlicht erfolgt. Das Nähere wird in den Durchführungsbestimmungen (§ 50) geregelt.